Grundpflege
- Körperpflege, Hilfestellung beim Ankleiden
- Mobilisation/ Lagerung
Diese Leistungen werden individuell mit Ihnen vereinbart und bei Bedarf regelmäßig angepasst. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Sie erhalten einen Pflegevertrag und einen Kostenvoranschlag- Kostentransparenz ist uns wichtig.
Behandlungspflege, wie z.B.
- Wundversorgung
- Kompressionstherapie
- Injektionen
- Infusionen
- Portversorgung
- Medikamentengabe
Diese Leistungen werden vom Arzt verordnet und müssen von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Kosten rechnen wir dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab- komplikationslos für Sie.
Verhinderungspflege
- Urlaubs- oder Vertretungspflege
Der Umfang kann individuell festgelegt werden und auch kurzfristig erfolgen, z.B. wenn die Pflegeperson erkrankt ist.
Hausnotruf
- In Kooperation mit Vitakt ®
Einfach zu bedienende Hausnotrufgeräte, Schlüsselverwaltung und Einsätze durch qualifiziertes und medizinisch geschultes Personal rund um die Uhr
Haushaltshilfe/ Hauswirtschaftliche Versorgung
- Für Schwangere o. Familien, deren Kinder unter 12 Jahre alt sind
- Wäschepflege, Unterstützung im Haushalt und Einkaufen für Pflegebedürftige – auch eine Leistung der Pflegeversicherung
Individuelle häusliche Schulungen
- Schulung pflegender Angehöriger beim Pflegebedürftigen zu Hause durch qualifizierte Pflegeberater
Pflegegutachten nach § 37 SGB XI bei Bezug von Pflegegeld
Um die Qualität der Pflege sicherzustellen, sieht der Gesetzgeber vor, dass Pflegebedürftige, die
ausschließlich Pflegegeld beziehen, in regelmäßigen Zeitabständen Pflegefachkräfte in Anspruch zu nehmen haben.
Wir führen diese Beratung durch,
- bei Pflegestufe 1 und 2 einmal pro Kalenderhalbjahr
- bei Pflegestufe 3 einmal pro Quartal
Wir beraten Sie umfassend zu Pflegetechniken, den Einsatz von Pflegehilfsmitteln und zu Pflegekursen.
Den Nachweis über den Durchgeführten Pflegeeinsatz leiten wir direkt an die Pflegekasse weiter, die Pflegekasse trägt auch die Kosten dieser Beratung.
Ein Verzicht auf die professionelle Unterstützung ist nicht möglich. Wird die Pflegefachkraft nicht in Anspruch genommen, schreibt der Gesetzgeber vor, das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall sogar ganz zu entziehen.
Palliativpflege/ Sterbebegleitung
In enger Zusammenarbeit mit der ambulanten Hospizinitiative, Palliativmedizinern und dem Hospiz ermöglichen wir Ihnen ein Verbleiben in ihrer gewohnten Umgebung auch in Ihrer letzten Lebensphase bei bestmöglicher Schmerzfreiheit und Lebensqualität.
Kostenlose Beratung zu
- Pflege
- Pflegegeld/ Pflegesachleistung/ Kombinationsleistung
- Einstufungsverfahren in eine Pflegestufe
- allgemeine Antragstellung
- häuslicher Krankenpflege (Behandlungspflege)
- Auslesen MDK Gutachten
Stundenweise Betreuung
Bei eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz) gem. § 45 PflegErgG
Vermittlung von Kooperationspartnern
- Essen auf Rädern
- mobiler Friseur
- mobile Fußpflege (Podologin)
- private Pflegezusatzversicherung
